Feuer

Rauchmelder können auch Ihr Lebensretter sein!

Rauchwarnmelderpflicht für Berlin ab den 01.07.2016! Der beste Schutz vor Brandkatastrophen und deren Folgen: Standalonemelder, funkvernetzte oder drahtgebundene Rauchmelder in Alarmanlagen, gehören eigentlich in einem jeden Haushalt. Die häufigste Todesursache bei Bränden, ist eine Rauchgasvergiftung! Der Einsatz von Rauchwarnmelder soll genau diese Gefahr frühzeitig erkennen und melden. In den meißten Bundesländern besteht bereits eine sogenannte Rauchmelderpflicht. Das nachrüsten/ erweitern von Rauchwarnmelder in vorhandenen Funkalarmanlagen und Alarmanlagen ist fast immer möglich. Bei der Planung einer Gefahrenmeldeanlage sollte dieses auf jeden Fall mit angedacht werden. Telenot Electronic sorgt mit dem optischen Rauchmelder CT 3005 O nicht nur für mehr Sicherheit sondern kann auch mit seinem elegantem Design überzeugen. In privaten Haushalten können je nach Größe der Wohnfläche, Standalone oder funkvernetzte Melder zum Einsatz kommen. Rauchwarnmelder sollten entsprechend nach den Richtlinien (DIN 14676) installiert werden. Bei einer Rauchentwicklung soll der Rauchwarnmelder möglichst schnell den Rauch detektieren und einen akustischen Alarm auslösen, dieser sollte überall gut hörbar sein, nur so kann eine frühzeitige Warnung, Ihr Leben retten.

Rauchmelderpflicht – Berlin: Für Neu- und Umbauten: ab 01.01.2017. Für bestehende Wohnungen bis 31.12.2020. 

Montageort: Schlaf- und Kinderzimmer. Aufenthaltsräume wie Wohnzimmer und Arbeitszimmer sowie Flure die als Rettungsweg dienen. Ausgenommen sind Küchen, Bäder und Toiletten. Zum Einsatz kommen Rauchwarnmelder mit einer 10 Jahresbatterie.

Rauchmelder – Standalone oder Funkvernetzt: Standalone – Rauchwarnmelder sind in einer kleinen Mietswohnung meißtens völlig ausreichend, bei einer größeren Wohnung bzw. einem Wohnhaus könnte der Einsatz von Funkvernetzten – Rauchwarnmelder notwendig sein. Das akustische Signal der Rauchwarnmelder muß auch bei geschlossenen Türen, gut zu hören sein.

Hitzemelder: Hitzemelder sind für den Einsatz in Küchen  geeignet. Normale Rauchwarnmelder sind hier nicht geeignet.

Kohlenmonoxidmelder: Kohlenmonoxid ist nicht zu riechen nicht zu sehen und deshalb eine schleichende Gefahr die zum Tode führen kann. Viele Unfälle hätten schon vermieden werden können! Bei „offenen Feuerstellen“ z.B. Kaminen, Kachelöfen, Gasheizungen, Pellethheizungen usw. sollte deshalb auf ein Kohlenmonoxidmelder nicht verzichtet werden.

Aufschaltung – Rauchmelder: Selbstverständlich können Sie Ihre Rauchwarnmelder auch zu uns aufschalten, bei bestehenden Alarmanlagen und Funkalarmanlagen ist dieses meißtens ohne Probleme möglich.  Die Aufschaltung kann per E-Mail an mehrere Empfänger versendet werden.

Rauchmelder – testen: Testen Sie Ihre Rauchwarnmelder 1 – 2 mal jährlich! Notieren Sie sich 2 Termine in Ihrem Kalender an dem Sie Ihre Rauchwarnmelder auf Funktion testen. Ein beliebter Termin ist Freitag der 13, der sogenannte Rauchmeldertag.

Wartung – Inspektion: Auf eine Sicht- und Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder bei einer Rauchmelderpflicht sollte/darf nicht verzichtet werden. Grundlage laut DIN 14676 alle 12 +/- 3 Monate.

 

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